
Metallgeschäft
Begriffsdefinitionen Metallgeschäft
LEONI bemüht sich im Interesse einer transparenten Geschäftsbeziehung und Kundenkommunikation um die Verwendung einheitlicher und klar definierter Begriffe. Soweit die nachfolgend definierten Begriffe in Vertragsdokumenten verwendet werden, haben sie die im Folgenden angegebene Bedeutung. Weitere Definitionen können in Vertragsdokumenten (z.B. allgemeinen Geschäftsbedingungen) enthalten sein. Die nachfolgenden sowie sonstige dem Besteller mitgeteilten Definitionen sind Vertragsbestandteil.
Klarstellung
LEONI distanziert sich von angeblicher Metallzuschlagskoordinierung
Wie in der Presse berichtet wurde, ermittelt das Bundeskartellamt gegen Kabelhersteller wegen des Verdachts, dass diese die Berechnung und Beibehaltung branchenüblicher Metallzuschläge in Deutschland miteinander koordiniert haben sollen. Die LEONI AG weist diesen Verdacht unmissverständlich zurück und distanziert sich hiermit ausdrücklich und vorbehaltlos von jeglicher angeblicher Abstimmung/Absprache zu Preisformeln, Metallzuschlägen oder anderen wettbewerbsrelevanten Themen.
Wir überprüfen regelmäßig unsere Preismodelle für unsere Bordnetzsysteme und legen diese, einschließlich etwaiger Metallzuschläge und deren Komponenten, unabhängig und eigenständig in Abstimmung mit unseren Kunden fest. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Kabellieferanten die Vorprodukte bezogen werden. Wir waren und sind gerne bereit, die Preissetzung, einschließlich der geeigneten Preisformel, der Metallzuschläge und deren Bestandteile, mit jedem Kunden einzeln zu verhandeln und das am besten geeignete Preismodell festzulegen.
Kunden können sich bei Fragen oder Anliegen zu ihrem Preismodell jederzeit an ihren bekannten Ansprechpartner wenden.